Wie beraten wir?
| Wir hören Ihnen zu. |
| Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung. |
| Wir informieren Sie über finanzielle und praktische Hilfen. |
| Wir sprechen mit Ihnen über medizinische, rechtliche und ethische Fragen. |
| Wir entwickeln mit Ihnen Problemlösungen und überlegen gemeinsam Perspektiven. |
| Wir respektieren Ihre Entscheidung. |
| Wir begleiten Sie nach der Geburt. |
| Wir lassen Sie auch nach einem Schwangerschaftsabbruch nicht allein. |
Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Mehrere Gespräche sind möglich. |
Rechtliche Grundlagen der Beratung
Wir sind eine anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle. Unsere Beratungsgrundlage ist das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch §§ 218/219 und das Schwangerschaftskonfliktgesetz (§§ 5 - 3).
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland rechtswidrig, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Dazu gehört die Beratung,
für die Sie deshalb einen schriftlichen Nachweis erhalten.
Der Schwangerschafts
abbruch darf frühestens am 3. Tag nach der Beratung, spätestens in der 12. Woche nach der Empfängnis durchgeführt werden. Ohne einen Beratungsnachweis darf kein Arzt einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen.
(Ausnahmen: medizinische und kriminologische Indikation)
Die Beratung ist, wie im Gesetz formuliert, zielorientiert zum Schutz des ungeborenen Lebens und zugleich ergebnisoffen, so dass letztlich Sie die Entscheidung treffen.
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